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Landwirtschaftliche Berufe in Kraft - Vernehmlassung Anlagenführer/in - Fähigkeitsnachweis Berufsfahrer/in

ao. Die Verordnung über die berufliche Grundbildung Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe wird auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Darunter fallen: Gemüsegärtner/in EFZ, Geflügelfachfrau/Geflügelfachmann EFZ, Landwirt/in EFZ, Obstfachfrau/Obstfachmann EFZ, Weintechnologin/Weintechnologe EFZ, Winzer/in EFZ. Bildungspläne: http://www.sbv-bildung.ch/de/grundbildungreformefz.asp . Die Verordnung über die berufliche Grundbildung Anlagenführer/in EFZ ist in Vernehmlassung. Frist: 1. September 2008. Infos: http://www.bbt.admin.ch/themen/grundbildung/00107/00158/index.html?lang=de Gemäss Richtlinien der Europäischen Union müssen Berufsfahrer/innen im Personen- und Güterverkehr per 1. September 2009 einen "Fähigkeitsausweis" erwerben. Dieser Ausweis ist keine berufliche Ausbildung, sondern dient der Umsetzung der EU-Richtlinien in der Schweiz. Inhaber/innen des eidg. Fähigkeitszeugnisses Lastwagenführer/innen (EFZ) erhalten den EU-konformen, zeitlich befristeten Fähigkeitsausweis Berufsfahrer/in ohne zusätzliche Prüfung (Art. 6, Abs. 2 CZV). Quelle: Kurzinfo SDBB-Bulletin bzw. Vereinigung der Strassenverkehrsämter, http://www.cambus.ch oder http://www.asa.ch